Innerhalb des SSUB (Autobahnen) Halle/Saale wird eine zweite Brückenmeisterei (BM) mit Sitz in Berlin-Bohnsdorf, Glinicker Straße 511-513 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Stahlbauarbeiten wie Reparatur und Erneuerung von Fahrbahnübergängen, Geländerreparaturen sowie Betonarbeiten an Brücken (Gesimsen usw.) durchzuführen.
In der Aprilausgabe des Jahres 1984 des Mitteilungsblattes der SSUB (A) Halle »Unsere Autobahnen« wird 10 Jahre später der 1. Januar 1974 als Gründungsdatum der BM Bohnsdorf angegeben werden.
April 1974
30.04.1974
BAB A7: Schweres Unglück beim Bau der Autobahnbrücke über den Leubas-Bach. Bei Betonierarbeiten in den Morgenstunden brach das Lehrgerüst zusammen und riss 9 Bauarbeiter in den Tod. Weitere 13 Arbeitende erlitten Verletzungen.
Mai 1974
Mai 1974
LJE: Vor dem Bezirksgericht Gera wird der Prozess gegen die mutmaßlich Schuldigen am Brückeneinsturz von Zeulenroda geführt. Die Beschuldigten werden zu mehrjährigen Haftstraßen verurteilt.
Juli 1974
04.07.1974
LJE: Der Bundestag beschließt das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (2. FStrÄndG). Mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt I 1974, S, 1401 tritt das Gesetz in Kraft.
10.07.1974
BAB A45: Verkehrsfreigabe der Teilstrecke von der B1 (AK Dortmund-West) bis zur BAB A2 (AK Dortmund-Nordwest). Mit dieser auch als 'Sauerlandlinie' bezeichneten Strecke werden die Wirtschaftsräume Hagen, Lüdenscheid, Gummersbach, Olpe und Siegen sowohl mit dem Ruhrgebiet im Norden als auch mit dem hessischen Wirtschaftraum Rhein-Main im Süden verbunden. Eine im Jahre 1973 bei Lüdenscheid durchgeführte Verkehrszählung ergab eine durchschnittliche Belastung von über 30.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden.
September 1974
September 1974
LJE: Vor dem Bezirksgericht Gera findet die Revision des Verfahrens gegen die angeblich Schuldigen am Brückeneinsturz von zeulenroda statt. Es endet mit einem klaren Freispruch.
20.09.1974
Einweihung der Köhlbrandbrücke in Hamburg durch den damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel.
23.09.1974
Verkehrsfreigabe der Hochbrücke im Hamburger Hafen über den sog. Köhlbrand, einen Seitenarm der Elbe. Sie verbindet das Hafengebiet mit der BAB A7. Technische Daten sind:
Gesamtlänge des Brückenzuges 3940 m,
- Ostrampe: 1896 m,
- Mittelteil der Schifffahrtsöffnung: 520 m,
- Westrampe: 1048 m,
-weitere Anschlussrampen: 476 m.
Oktober 1974
01.10.1974
In der Bundesrepublik Deutschland wird die neue Nummerierung für die Bundesautobahnen eingeführt. Bisher wurden die Nummern nur verwaltungsintern verwendet. Das Konzept war von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erarbeitet worden. Der Plan bildet die Grundlage der mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/74 vom 15. Juni 1974 eingeführten Regelung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium und in Abstimmung mit den Ländern entwickelt worden war.
Für die Anzeige der Nummern wurde ein spezielles Verkehrsschild entwickelt und als Zeichen 405 in die StVO aufgenommen.
Autobahnnummernzeichen
04.10.1974
BAB A19 (DDR A15): Verkehrsfreigabe der Teilstrecke Laage - Anschlussstelle Dummerstorf der Strecke Berlin - Rostock.
06.10.1974
BAB A19 (DDR A15): Verkehrsfreigabe der Teilstrecke Linum - Anschlussstelle Neuruppin der Strecke Berlin - Rostock.
Dezember 1974
10.12.1974
BAB A81: Verkehrsfreigabe des 27 km langen Abschnitts der Strecke Heilbronn – Würzburg von der AS Möckmühl (L1094) bis zur AS Berolzheim (heute Boxberg) (B292 neu).
BAB A81: Verkehrsfreigabe des 4 km langen Abschnitts der Strecke Heilbronn – Würzburg von der AS Gerchsheim (B27) bis zum AK Würzburg-West.
18.12.1974
BAB A1: Verkehrsfreigabe der Moselbrücke Schweich.
20.12.1974
BAB A19 (DDR: A15): Verkehrsfreigabe des 20,5 km langen Abschnitts der Strecke Berlin – Rostock zwischen der AS Linum (km 51,5) und AS Neuruppin (km 72,0). Dadurch ist eine Strecke vom Berliner Ring, AD Schwanebeck, bis zur AS Neuruppin fertiggestellt. Zuständig für die Wartung ist die AM Birkenwerder.
Zusammenstellung: H. Schneider, Redaktion Naumburg (Saale) des AfASG, 12/2019