ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

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Wetterdienst auf den Reichsautobahnen

Wie der im Deutschen Reich dem Reichsluftfahrtministerium unterstellte Wetterdienst für die entstehenden Reichsautobahnen zu organisieren ist, geht aus einem Schreiben des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen vom 28. Januar 1937 an die Direktion der Reichsautobahnen hervor.

Die Anordnung wurde im Amtlichen Teil der Zeitschrift DIE STRASSE 4 (1937), Heft 2, 2. Februarheft bekannt gegeben:


 
Wetterdienst
Der Generalinspektor für
das deutsche Straßenwesen
1415/2-3 A20
Berlin W8
Pariser Platz 3
den 28. Jan. 1937

An die Direktion der Reichsautobahnen
Berlin W 8

Bei dem Reichsluftfahrtministerium unterstellten Reichsamt für Wetterdienst ist ein S t r a ß e n w e t t e r d i e n s t eingerichtet, dessen Organisation ich aus der anliegenden Karte zu ersehen bitte. Die Meldungen über die Straßenbeschaffenheit in den einzelnen Bezirken werden von den in der Karte farbig überdruckten Wetterwarten gesammelt und gehen von diesen — versehen mit besonderen Wettervorhersagen — an den Rundfunk und die Presse zur weiteren Verbreitung. Außer den meteorologischen Nachrichten verwerten die Wetterwarten die Nachrichten des NSKK und RKB.

Ich lege Wert darauf, daß Nachrichten über die Beschaffenheit und Befahrbarkeit der Reichsautobahnen den Wetterwarten in erster Linie von den Dienststellen der Reichsautobahnen zugehen. Die Einschaltung anderer Dienststellen halte ich für die Reichsautobahnen, die selbst über ein eigenes Nachrichtennetz verfügen, für unnötig. Diese Regelung verpflichtet andererseits die Dienststellen der Reichsautobahnen, von sich aus die Wetterwarten so zuverlässig und schlagfertig zu bedienen, daß sie, was die Reichsautobahnen anlangt, tatsächlich aus erster Quelle über bestes Material verfügen und keine Veranlassung sehen, die Hilfe anderer Dienststellen oder Verbände in Anspruch zu nehmen. Ich bitte daher, folgendes anzuordnen:

Jede Oberste Bauleitung wird für die in Betrieb befindlichen Autobahnstrecken einer bestimmten Wetterwarte zugeordnet. In der Regel wird es die Wetterwarte an ihrem Dienstsitz sein. Wo für einzelne Strecken zwei Wetterwarten in Betracht kommen, regeln die Abgrenzung die Obersten Bauleitungen im Benehmen mit den beteiligten Wetterwarten. Die OBK. hat während der Winterperiode und zu jeder anderen Jahreszeit dann, wenn die besonderen Witterungsverhältnisse (Unwetter, Sturm) ein Einsetzen des Straßenwetterdienstes als notwendig erweisen, zu einer bestimmten Tageszeit auf Grund ihrer Außenmeldungen der Wetterwarte über die Befahrbarkeit der Straße Bericht zu erstatten. Der Bericht muß enthalten: ob Glatteisgefahr besteht, ob bereits ausreichend gestreut werden konnte, die Schneehöhe (Passierbarkeit mit oder ohne Schneeketten), ob mit Schneeverwehungen gerechnet werden muß, ob teilweise einbahniger Verkehr angeordnet ist, ob Unwetterschäden, Sturmschäden vorliegen und zu besonderer Vorsicht bei der Benützung der Straße zwingen. Die Beauftragung besonderer Verbindungsleute für den Wetterdienst bei den einzelnen Obersten Bauleitungen ist zweckmäßig.

Ich lege größten Wert darauf, daß die Berichte ohne jede Beschönigung und so zuverlässig wie möglich abgefaßt werden. Jeder Straßenmeister hat sich über die Witterungsverhältnisse laufend durch Mithören der Rundfunkmeldungen zu orientieren und hat, wenn Zweifel bestehen können, ob die Befahrbarkeit der Straße durch Glatteis, Sturm usw. beeinträchtigt ist, in der Zeit zwischen 6 und 8 Uhr morgens seine Strecke mit dem Kraftwagen oder dem Motorrad abzufahren, so daß die Obersten Bauleitungen zwischen 8 und 9 Uhr bereits über zuverlässige fernmündliche Nachrichten über ihre Betriebsstrecken verfügen. Ein Zwischenschalten der Bauabteilungen in diesen Streckendienst halte ich für unnötig. Zu welcher Vormittagsstunde die Wettermeldungen an die Wetterwarten abgegeben werden müssen, um für Tagespresse und Rundfunk verwertbar zu sein, vereinbaren die Obersten Bauleitungen mit den zuständigen Wetterwarten. Bei Bedarf ist die Meldung Im Laufe des Nachmittags von seiten der Straßenmeister an die Obersten Bauleitungen und von seiten der Obersten Bauleitungen an die Wetterwarten zu wiederholen. Die Wetterwarten werden von dieser Regelung unterrichtet und ersucht, daß sie ihren Wetterdienst hinsichtlich der Reichsautobahnen in erster Linie auf die Berichte der Obersten Bauleitungen aufbauen. Die Reichssendeleitung werde ich bitten, die einzelnen Sender zu ersuchen, keine anderen Streckennachrichten durchzugeben als die von den Wetterwarten bezogenen Nachrichten des amtlichen Straßenwetterdienstes. Auf diese Weise wird es möglich sein, wilde Gerüchte über Unbefahrbarkeit einzelner Strecken zu unterbinden; allerdings nur dann, wenn die angeordneten Meldungen der Obersten Bauleitungen so rechtzeitig und so wahrheitsgetreu und erschöpfend ausgefertigt werden, daß keine Dienststelle Veranlassung hat, sich anderer Nachrichten zu bedienen.

Ich halte es für zweckmäßig, daß die Meldung, die von den Obersten Bauleitungen für ihren Bereich täglich zur bestimmten Zeit an die betreffende Wetterwarte abgegeben wird, von der OBK. auch bei sämtlichen besetzten Wärterstationen und Tankstellen der betreffenden Strecke in der OBK selbst und an den Bauabteilungen auf geeigneten Anschlagtafeln unter dem Kennwort "Reichsautobahnwetterdienst" ausgehängt wird, und zwar muß jede Betriebsstelle über den Zustand der Gesamtstrecke — beispielsweise die Wärterstelle Brandenburg über den Zustand der Strecke Berlin—Hannover — Auskunft geben können, so daß für lange zusammenhängende Strecken, die bis auf weiteres eine betriebliche Einheit bilden, wie z. B. Nürnberg—Halle-Leipzig, der Aushang der Wetternachrichten an beiden an der Strecke beteiligten Obersten Bauleitungen notwendig ist. Auf klare gemeinverständliche Bezeichnung der Örtlichkeit ist in den ausgegebenen Nachrichten besonders zu achten.

Ihre Anordnung bitte ich den Obersten Bauleitungen durch Telegrammbrief bekanntzugeben und mir den Abdruck zu übermitteln.
20 Abdrucke lege ich zu Ihrem gefl. Gebrauch bei.

gez. Dr. T o d t

Redaktion Naumburg (Saale), 4/2017

 

Staatl. u. nichtstaatl. Dienste für Reichsautobahnen: Wetterdienst