ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

Asphalt, Beton & Stein | Bau, Betrieb & Verkehr | Nebenanlagen

Wohnungen für die Mitarbeiter der Straßen- (heute: Autobahn-)meistereien

Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahn- und Straßenmeistereien wäre das gewohnte Fahren auf Autobahnen nicht möglich. Erst ihr ständiger Einsatz, oftmals harte, gar lebensgefährliche Knochenarbeit, macht die Straßenverkehrswege für Verkehrsteilnehmer dauerhaft nutzbar.

Zu Zeiten der Reichsautobahnen arbeiteten die Meistereien unter der Bezeichnung "Straßenmeisterei". Erst nach dem II. Weltkrieg wurde für jene Betriebe, die sich in erster Linie mit der Unterhaltung von Autobahnen befassten, die Bezeichnung "Autobahnmeisterei" eingeführt. In der Gegenwart gibt es vereinzelt sowohl Straßenmeistereien, die auch Aufgaben für Autobahnen wahrnehmen, als auch Autobahnmeistereien, die Aufgaben für das Landstraßennetz erfüllen.

Die Schlüsselrolle, die den Mitarbeitern der Meistereien zukommt, spiegelt sich auch darin wider, dass das Netz der Reichsautobahnen nicht nur abschnittsweise einer Straßenmeisterei zur täglichen Betreuung zugewiesen wurde, sondern auch darin, dass die wichtigsten Mitarbeiter angemessenen Wohnraum in nächster Nähe zur Meisterei erhalten sollten. Als zumutbarer Abschnitt zur Betreuung des RAB-Netzes wurden ca. 50 bis 60 km Strecke angesehen (Quelle: [1], S. 7). Sofern die Unterbringung nicht in der Nähe einer Wohnsiedlung (Dorf, Stadt) erfolgen konnte, wurden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Meistereianlagen Wohnhäuser errichtet bzw. auch im Dienstgebäude der Meisterei selbst Wohnraum vorgesehen.

Die Entwürfe für die Straßenmeistereien, die den ersten freigegebenen Reichsautobahnstrecken zugeordnet wurden, zeigen auch gleichzeitig, welche Gebäude als Wohnraum zu errichten waren bzw. in welche Wohnraum zur Verfügung steht. Zwar sollten einerseits dabei der architektonischen Schöpferkraft keine Fesseln angelegt werden, doch andererseits hatten die Entwürfe bestimmten Vorgaben, die in der herrschenden nationalsozialistischen Ideologie wurzelten, zu gehorchen. Deshalb enthielt das Heft 1 der "Werkhefte der Reichsautobahnen" gleich zwei Musterentwürfe von Prof. Paul Bonatz, Stuttgart und Kriterien, denen die Architektenentwürfe entsprechen mussten.

 

Mu17
Hakenförmiger Grundriss. Fahrzeughalle, Dienstgebäude, Lagerschuppen und Silo um einen Hof.
Im Hintergrund der Anlage die vorgesehenen Wohngebäude.

(Quelle: [1], S. 17)

Wer zählte neben dem Straßenmeister zur ca. 15 bis 20 Unterhaltungsarbeiter umfassenden sog. "Stammmannschaft", der eine wichtige Rolle in der Meisterei zukam? Zu dieser gehörte natürlich der Straßenmeister selbst, dazu der Platz- und Gerätewart, eventuell ein Stellvertreter des Straßenmeisters, ein Kraftfahrer, der Vorschlosser, Bürogehilfe, Vorarbeiter und eine Schreibhilfe. Allerdings war dieses Personalspektrum abhängig von jeweiligen aufgabenmäßigen, örtlichen oder auch anderen Bedingungen. Es wurde mit einem Bedarf von ungefähr vier Dienstwohnungen gerechnet. Die Betrachtung der überlieferten Meistereiprojektunterlagen oder der noch heute bestehenden Wohnsiedlungen im Zusammenhang mit einer Autobahnmeisterei zeigt auch ungefähr diese Anzahl an Wohneinheiten. Verteilt sind diese auf das Dienstgebäude der Meisterei selbst, auf Ein- oder auch Mehrfamilienhäuser, eben unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

Sofern bei der Planung einer Meisterei auch zusätzlich zu errichtende Wohneinheiten erforderlich waren, sollten diese so projektiert werden, dass eine " harmonische, ausgeglichene Gesamtgruppierung der Baukörper sowie eine klare und übersichtliche Führung der Fahrwege" besteht. Die Wohneinheiten wurden als Teil des Meistereigehöfts angesehen, sie sind in die Planung derselben einzubeziehen.

Jene Mitarbeiter, für die nicht die sog. "Residenzpflicht" bestand und die nicht bereits nahe der Meisterei wohnten, waren in der "nächstgeeigneten Ortschaft anzusiedeln".

Es liest sich angenehm, wenn Bonatz/Wehner schreiben:

"Die in täglicher enger Zusammenarbeit stehenden Berufskameraden haben dadurch in ihren Freistunden die Möglichkeit eines geselligen und kulturellen Anschlusses auch mit anderen Volksgenossen. Außerdem ist für die Kinder der kürzere Schulweg und die enge Berührung mit der übrigen Jugend sehr wichtig."

Aus Kenntnis der bestehenden gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland ab 1933 heraus, zielte diese Anforderung an das Wohnen jedoch dahin, bis in die kleinste, staatliche Betriebseinheit das Führerprinzip zu verwirklichen. Einige Sätze weiter werden die Verfasser dann auch deutlicher:

"Für die Lage, Größe und die bauliche Durchbildung der Dienstwohnungen müssen nicht nur die Notwendigkeiten des Dienstbetriebes, sondern auch die Grundsätze völkisch-sozialer Lebensanschauung maßgebend sein."

Die zu bauenden Wohnungen sollten in jedem Falle enthalten: Wohn- und Schlafräume, eine Küche oder Wohnküche mit Speisekammer sowie ein Bad. Letzteres war in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts noch keineswegs als Standard für den sozialen Wohnungsbau anzusehen und bedeutete in dieser Hinsicht einen Fortschritt im Wohnungsbau.

Besonderer Wert wurde auch darauf gelegt, dass die in der Regel zu Hause tätige Ehefrau eines Mitarbeiters ausreichend Gartenfläche zur Verfügung hatte, um der Familie einen gewissen Grad an Selbstversorgung mit frischem Gemüse, Obst und anderen Gartenprodukten zu gewährleisten. Als Größe wurden ca. 400 bis 600 m2 angesehen. Die Angliederung von Kleintierställen an die Wohngebäude war ausdrücklich erwünscht.

1Bohnatz/Wehner Reichsautobahn-Straßenmeistereien, Werkhefte der Reichsautobahnen 1, Volk und Reich Verlag, Berlin 1942 

Schrifttum, Informationen, Karten:

[446 01, S. 557]
Seifert, A.: Richtlinien zur Errichtung von Dienstwohngebäuden
in Die Straße 6 (1939) H. 6, S. 206 (1/6 S.)
Inhalt: Es sollen verschiedene Wohnungsgrößen vorgesehen werden, damit der Bedienstete je nach seinen Familienverhältnissen wechseln kann. Garten nicht größer als 500 qm. Das Haus soll mit dem Garten nicht fest verbunden sein. Reihenhäuser mit getrennter Gartenanlage, so dass die Wohnung gewechselt und die Gartenanlage beibehalten werden kann.
[446 02, S. 557]
*** Richtlinien für die Errichtung von Dienst- und Mietwohnungen bei den Reichsautobahnen
Bahningenieur 56 (1939), H. 35, S. 609 (1 S.)
Inhalt: Auszug aus der ab 1. Januar 1939 für die Reichsbahn gültigen Wohnungsvorschriften für Reichsbahnwohnungen auf Grund einer Verfügung RAB T 1 Hg 5 vom 17. Februar 1939.
[446 03, S. 557]
Bilger: Dienstwohnungen an den Reichsautobahnen
RAB-Straßenmeister 2 (1940) H. 10, S. 5-6 (2 S., 2 Abb.)
Inhalt: Lage in der Nähe von Ortschaften, Wohnungen verschiedener Größen, Gärten nicht mit der Wohnung verbunden, tragbarer Mietpreis.
[446 03a, S. 557]
GI:2241-411-48 vom 6. Mai 1940: Lage der Wohnsiedlungen an RAB-Straßenmeistereien
Verf. (1940) (1½ S., 1 Skizze)
Inhalt: Die Städte zeigen das Bestreben, sich zur RAB hin auszudehnen. das ist unerwünscht und darf nicht durch Anlage von Wohnsiedlungen der Sm zwischen Ort und RAB unterstützt werden.
[446 05, S. 558]
Lorenz, H.: Reichsautobahnwohnheime
in Schriftenreihe "Straße" Bd. 21 [627 44] (1940) H. 21, S. 40-46 (7 S., 15 Abb.)
Inhalt: Wohnheime für Autobahnpersonal (Ingenieure, Verwaltungsbeamte, Kraftfahrer) teilweise in Verbindung mit Büroräumen, Patenstädte der RAB-Lager an der Durchgangsautobahn.
[446 06, S. 558]
Seifert, A.: Weitere Gedanken zur Anlage unserer SM-Wohngebäude
in RAB-Straßenmeister 2 (1940) H. 10, S. 7-8 (1½ S., 2 Abb.)
Inhalt: Wohnungen für Familien mit vier Kindern, Wohnküchen, Gärten mit Kompoststätten, Anlage in ein- oder zweigeschossigen Reihenhäusern.

 

H. Schneider, Naumburg (Saale), 10/2017


Valid HTML 4.01 Transitional