ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

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Autobahnfernrufsystem - Reichsautobahn-Reiseruf

Reiseruf
 
Tafel mit KFZ-Kennzeichen und Rückrufnummer
Quelle: Bundesarchiv Koblenz; Foto: Enno Kind, 1938

Der Reichsautobahn-Reiseruf war ein am 5. Juni 1938 eingeführtes System, wonach an Tankstellen die Nummernschilder von um Rückruf gebetenen Kraftfahrzeugen auf Tafeln im Mittelstreifen der Autobahn angeschrieben wurden.

Problematisch bei dieser Verfahrensweise war, dass der ungefähre Standort/die voraussichtliche Strecke des Gerufenen bekannt sein musste, da nur Tankstellen im Bereich des vermuteten Aufenthaltsortes um Veröffentlichung des Rufersuchens gebeten wurden.

Die Bedeutung des heutigen Autofernrufs hat durch die massenhafte Verbreitung des Mobilfunktelefons (Handy) an seiner ursprüglichen Bedeutung verloren. Dennoch kann auch noch heute [2010] per Rundfunk um eine telefonische Rückmeldung gebeten werden, da der ADAC und auch der Hessischen Rundfunk (für die Sender der ARD) die damit anfallenden Aufgaben wahrnehmen.

Schrifttum, Informationen, Karten:

Quelle: Hafen, P. "Das Schrifttum über die deutschen Autobahnen",
Ferdinand Dümmlers Verlag, 1956

GI; 2233-65-A.20.48 v. 21.4.1938: Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer auf den Reichsautobahnen.   

"Reichsautobahnreiseruf"
in: Die Strasse 5 (1938) H. 12, Umschau S. 401-402
Inhalt: Beschreibung des Organisationsprinzips. Träger der Telefongebühren. Nennung der Strecken, welche an den RAB-Reisruf angeschlossen sind mit Angabe des (Fern-)Amtes und dessen Rufnummer.

Dr. Reiner Ruppmann:
"Erweiterung des Betriebsdienstes"
in: Schrittmacher des Automobilzeitalters, Hessisches Wirtschaftsarchiv, Darmstadt 2011, S. 304-305
Inhalt: Beschreibung der von den Tankstellen im Gebiet von Frankfurt/Main zu erbringenden Dienstleistungen, u.a. Abwicklung des Reichsautobahn-Reiserufs.

"Reichsautobahn und Reiseruf. Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug"
in: Das Archiv. Magazin für Post- und Telekommunikationsgeschichte, Bd. 1/2008, S. 28-33
Inhalt: Beschreibung des Organisationsprinzips. Träger der Telefongebühren. Nennung der Strecken, welche an den RAB-Reisruf angeschlossen sind mit Angabe des (Fern-)Amtes und dessen Rufnummer.

H. Schneider, Naumburg (Saale),6/2018