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Stahlschutzplanken vom “Typ A” oder “Typ B” sind seit “Wetten dass” als Begriff bekannter geworden. Betongleitwände, hauptsächlich im Mittelstreifen, und das Schutzplankensystem “Superrail” sind als passive Schutzeinrichtungen in den letzten Jahren hinzugekommen. Doch schon in den Anfängen der Autobahn gab es an den gefährlichen Punkten die ersten Leitplanken aus Holz. Später kamen, hauptsächlich im Südwesten, Betonleitplanken hinzu. Beide Sicherheitssysteme der frühen Autobahnzeit verformten sich jedoch nicht nach einem Aufprall und wurden daher durch Stahlschutzplanken ersetzt. Einige Betonleitplanken werden heute noch zu anderen Zwecken eingesetzt. Im Wesentlichen soll durch den Einsatz das Befahren oder Parken auf Grün- und Seitenflächen verhindert werden. Hier Anwendungsbeispiele auf der Tank- und Rastanlage Pforzheim (A 8, km 238,4, aus beiden Richtungen erreichbar). ![]() ![]()
Den Leser wird hier die Verwendung der Begriffe Leitplanke und Schutzplanke irritieren. In der Vergangenheit sprach man bei diesen Einrichtungen von Leiteinrichtungen. Mit dem Aufkommen der Stahlschutz(leit)planken fand der Begriff Schutzeinrichtungen und damit auch Stahlschutzplanken zunehmend Eingang in die Fachliteratur und entsprechende Vorschriften. Die heute verwendeten Systeme dienen ja auch in erster Linie dem Schutz Dritter (z.B. Rastanlagen, Bahntrassen), wichtiger Objekte (z.B. Chemieanlagen) und auch der Verkehrsteilnehmer selbst (Abkommen von der Fahrbahn, Brückenstützen usw.). Fotos: V. Schicker, dem das AfASG dafür herzlich dankt. Text: R. Arndt, Jüterbog 2011
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