ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

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Die Nummerierung der Bundesautobahnen ab 1995

Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte auch die Integration des Autobahnnetzes der DDR in das gesamtdeutsche Nummerierungsschema. Diese Fortschreibung wurde mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 36/1994 vom 8. Dezember 1994 im Verkehrsblatt1 bekanntgegeben. Die Integration und Anwendung der neuen Nummerierung erfolgte allerdings bereits seit 1990. In Einzelschreiben waren die für die Beschilderung der Autobahnen Zuständigen über das künftige gesamtdeutsche Schema informiert worden. Auch die Kartenindustrie verwendete bereits seit Anfang der 90er Jahre des ausgehenden Jahrhunderts die ab 1994 offiziell geltenden Nummern der bundesdeutschen Autobahnen.

Eine Strecke kann beginnen

  • wegen des Endes einer Bundesstraße,
  • an einem Autobahndreieck bzw. einem Autobahnkreuz.

Eine Autobahn kann enden

  • wegen der Fortsetzung des Verkehrsweges als Bundesstraße,
  • wegen eines fehlenden Teilstücks,
  • weil sie an einem Autobahndreieck oder einem Autobahnkreuz mit einer anderen Strecke zusammengeführt wird.
Solcherlei Angaben werden durch in Klammern stehenden Informationen ausgedrückt.

Die Streckenübersichten verwenden für Autobahnkreuze das Kürzel "AK", für Autobahndreiecke "AD" und für Anschlussstellen "AS". Danach folgt der Name des Knotens, der von einer nahegelegenen Ortschaft oder einer Landschaft abgeleitet ist. In dieser Hinsicht weicht hier die Nennung von jener auf den Vowegweisern der Autobahnen und der Umgangssprache, wie bei Staumeldungen, in Verkehrskarten oder den Wetterberichten ab. So werden beispielsweise das AK Schönefeld als »Schönefelder Kreuz« und das AD Nuthetal als »Dreieck Nuthetal« bezeichnet, der Orts- oder Landschaftsname wird somit als Lokalattribut verwendet. Bei Anschlussstellen wird nur deren Name genannt.


1 Folgende Allgemeine Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr sind für das deutsche Autobahn-Nummerierungsschema relevant:

15.07.1974
01.2
07.5
  ARS-Nr. 12/1974
StB 4/8/StV 4-38.60.70/4096 St 73
Nummerierung der Autobahnen (Einführungserlass)
(VkBl. 1974 S. 573) Siehe ARS-Nr. 36/1994
10.07.1992
01.2
07.5
  ARS-Nr. --
StB 13/38.60.70-40.02
Neufestlegung der Nummerierung von BAB-Knotenpunkten im Bereich der Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland
(VkBl. 1992 S. 388)
08.12.1994
01.2
  ARS-Nr. 36/1994
StB 13/38.60.70-40.01/60 Vm 94
Nummerierung der Bundesautobahnen (8. Fortschreibung)
(VkBl. 1995 S. 131)

Text und Zusammenstellung: H. Schneider, Naumburg/Saale 23.05.2012

Schrifttum, Informationen, Karten:

Zur Entwicklung des neuen Nummerierungssystems für die Bundesautobahnen
in Straße und Autobahn 26 (04/1975), S. 119-122 (4 S., 5 Abb.)
Inhalt:
  1. Allgemeines
  2. Zweck der Nummerierung
  3. Grundlagen
  4. Ordnungsprinzip der Nummerierung
  5. Berücksichtigung der E-Straßen-Nummerierung
  6. Weiterführung der Nummerierung
  7. Die Autobahnnummer in der wegweisenden Beschilderung

Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland
Heft 17 - 1974 S. 573-580 (6 S., 2 Karten, 1 Tab., 1 Grafik
Nr. 349: Nummerierung der Autobahnen
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/74, Sachgebiet 2: Bemessung und Gestaltung der Bundesfernstraßen (Klassifizierung und Nummerierung der Straßen)

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