Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zum Betreiben der Raststätten an den Reichsautobahnen als Nebenbetrieb im Sinne des Autobahngesetzes. Die Gründung erfolgte am 28. August 1938. Zum Ausschluss von Konkurrenz war der Betrieb einer Gaststätte im Bereich von 500 m zur Autobahn per Gesetz nur mit Genehmigung des GI erlaubt. Die RAR bestand bis 1952, hatte jedoch nach dem Zusammenbruch des 'Dritten Reiches' den Geschäftsbetrieb nicht wieder aufgenommen. |
Schrifttum, Informationen, Karten:
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H. Schneider, Naumburg (Saale), 11/2012
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