Beschluss des Präsidiums des Ministerrats der DDR über die "Befugnisse der örtlichen Organe der Staatsmacht" in Folge dessen alle ab 1952 gebildeten Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe vom Ministerium an die Räte der Bezirke übergeben werden (Ausnahme: Der SSUB Halle (Saale).
20.02.1956
Die Autobahn-Bauleitung Würzburg (Brückenbau) nimmt als Dienststelle des Autobahnbauamtes Nürnberg ihren Dienstbetrieb auf. Die Errichtung dieser Dienststelle war am 1. Februar 1956 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern angeordnet worden. Erster Leiter der Dienstslle, die in der Zeppelinstraße 15 / II untergebracht ist, wird Regierungsbaurat Franz Schnetzer.
April
01.04.1956
BAB A100: Baubeginn für den Berliner Innenstadtring.
21.04.1956
BAB A7: Verkehrsfreigabe auch der zweiten Fahrbahn von Northeim-West bis Northeim-Nord mit einer Länge von 4 Kilometer auf der ehemals von der Hafraba geplanten Strecke.
BAB A70: Wiederaufnahme der Bauarbeiten an der Strecke AD Bayreuth/Kulmbach — Bamberg. Die Strecke war 1937 begonnen, jedoch 1939 kriegsbedingt eingestellt worden. Der Weiterbau beschränkte sich wegen der geringen Verkehrsbedeutung auf das Teilstück vom Autobahndreieck bis zur AS Kulmbach/Neudrossenfeld mit zunächst einer zweistreifigen Fahrbahn im Gegenverkehr.
Die von der A9 abzweigende, als fertige RAB eingetragene Strecke 96 wird ab Mai 1956 weiter gebaut. Quelle: Reichsautobahnatlas, 1 : 300 000, Verlag Meinhold-Mittelbach-Kaeten GmbH, Dresden, 2/1938, Blatt 15 (Ausschnitt), 1938
Juni
14.06.1956
BAB A1: Verkehrsfreigabe der Teilstrecke Remscheid - Wuppertal-Süd. Fertiggestellt wurde die bereis 1941 begonnene Diepmannsbachtalbrücke bei Remscheid-Lennep mit ihrer Länge von 275 Metern. Hergestellt wurde die 8 km lange Bahn auf der bereits bis zum Zeitpunkt des Autotobahn-Baustopps festgelegten Trasse.
Juli
10.07.1956
BAB A3/A5: Verkehrsfreigabe des Frankfurter Kreuzes durch den Verkehrsminister Dr. Christoph Seebohm. Gleichzeitig erfolgte die Schließung der AS Frankfurt-Süd (heute liegt diese AS weiter östlich des Frankfurter Kreuzes als Zu-/Abfahrt der B43 für die BAB A3).
Das Frankfurter Kreuz, etwa 1957. Quelle: GfN, Tanken und Rasten an den BAB, Bonn 1958, S. 22
BAB A3: Verkehrsfreigabe der linken Fahrbahn der Teilstrecke von der Anschlussstelle Wandersmann bis zum Frankfurter Kreuz.
August
04.08.1956
BAB A1/A7: Verkehrsfreigabe von 10 km Teilstrecke der ursprünglichen Hafraba-Linie vom Horster Dreieck bis Thieshope (AS 39).
BAB A5: Verkehrsfreigabe der 21,0 km langen Teilstrecke von der provisorischen Abfahrt Bruchhausen bis zur Anschlussstelle Baden-Baden.
Oktober 1956
13.10.1956
BAB A7: Verkehrsfreigabe von 17 km Teilstrecke der als Hafraba-Linie geplanten, ab 1953 als B3 ausgebauten und nunmehr zur A7 heraufgestuften Teilstrecke von Soltau-Süd bis Fallingbostel.