ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

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BAB A15: Teil 1 - Veranlassung zum Bau dieser Autobahnstrecke

Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“ ( Reichsgesetzblatt II, S. 509 v. 27.06.1933 ) und Ergänzungen ( Reichsgesetzblatt I, S.1081, v. 18.12.1933 ) [1] wurden die Grundlagen für die Planung der Autobahn Berlin – Breslau geschaffen. Die Bauaufgabe bis km 89,7 (Bild 1: Streckenübersicht der OBK Berlin 1934 ) wurde der Obersten Bauleitung in Berlin zugewiesen, die im Juli 1934 eingerichtet wurde.

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Bild 1: Abgrenzung der OBK im Bereich Berlin

Anzumerken ist hier besonders, dass die Autobahn Berlin – Breslau zu diesem Zeitpunkt durch die nördliche Niederlausitz, außerhalb der Braunkohlenvorkommen und abzweigend von der Autobahn Berlin – Frankfurt / Oder ( - Posen), geplant wurde.

Erst später wurde durch Kombination der Trassen Berlin – Dresden und Berlin – Breslau die dann realisierte Linienführung [2] erreicht.

Im Bereich Cottbus – Forst wurde die Überbauung der Braunkohlelager vorgenommen. (Bild 2: Planung der Autobahnen Juni 1936).

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Bild 2: Planung der Autobahnen Juni 1936

Als durchlaufende Haupttrasse wurde die Autobahn Berlin – Breslau konzipiert. Das im ursprünglichen Bauzustand erhaltene Autobahndreieck Spreewald dokumentiert noch heute die Planung aus den 30er Jahren (A 13, km 62,526 BW 22).

Unter Berücksichtigung der politischen Entwicklung wurde nach dem Jahre 1950 eine Umkilometrierung vorgenommen und das Autobahnteilstück Autobahndreieck Spreewald – Forst ( Staatsgrenze mit der Republik Polen) mit einer Länge von 64 km als selbstständige Autobahn A 5 ( heute A 15 ) ausgewiesen.

Quelle: Dr.-Ing. H. Krumnow: "Beitrag zur Baugeschichte der Bundesautobahn A 15 (Spreewalddreieck – Forst)", 2004

Bauliche Besonderheiten der A 15 bis zum Jahr 1990
Technische Lösungen, Brückenerneuerung ab 1991, Denkmalschutz