ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

Asphalt, Beton & Stein | Bruecken & Tunnel

BAB A15: Teil 2 - Bauliche Besonderheiten der Strecke bis zum Jahr 1990

Bis zum Jahr 1941 waren die Erdarbeiten für die Autobahn A 15 abgeschlossen, alle Brücken errichtet und die Richtungsfahrbahn Spreewalddreieck – Forst in Betonbauweise fertiggestellt.

Die Nebenanlagen, wie Anschlussstellen und Parkstreifen, wurden in Pflasterbauweise nur an der o.g. Richtungsfahrbahn ausgebaut.

Die Brücken für beide Richtungsfahrbahnen, mit Ausnahme überschütteter Bauwerke, hatten Überbauten nach dem Regelprofil RQ 24,5 m.

Die freie Strecke erhielt Standstreifen unterschiedlicher Breite von 1,75 – 2,50 m und örtlich (km 23,00 – 27,00) einen verbreiterten Mittelstreifen (8,00 m), die Überführungsbauwerke erhielten deshalb differenzierte Gesamtstützweiten zwischen 30 – 36 m.

Während der Kampfhandlungen in diesem Gebiet im Jahr 1945 wurde eine Anzahl von Brücken zerstört, später für eine RF wieder hergestellt.

BW–Nr.kmBaujahrWiederaufbau
O Ü31,9319381961
1412,2919381950
2834,6119381961
3242,4119381959
3343,8619381959
3452,7119381959
3553,0019381960
3960,4719391958

Somit war im Jahr 1961 die Nutzung einer Richtungsfahrbahn wieder möglich. Der Verkehr wurde in beiden Fahrtrichtungen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen.

Zu den Großkraftwerken Lübbenau, Vetschau und Jänschwalde wurden für den Betrieb der Grubenbahnen folgende Bauwerke errichtet:

BW–Nr.kmBaujahrLage
O Ü21,171958bei Lübbenau
14Ü214,771954bei Vetschau
31a *41,441977bei Jänschwalde

* nur für die südliche Richtungsfahrbahn

Im Zuge der Verlegung der ehemaligen Fernverkehrstraße 115 (B115) in Zusammenhang mit dem Bau des Großkraftwerkes Vetschau wurde die nördliche Zufahrtsrampe zum Bauwerk 14 Ü1 abgebaggert und die Brücke blieb bis zum Jahre 1993 nicht nutzungsfähig.

Im Jahr 1977 wurde zur Förderung der Entwicklung der Braunkohleindustrie die Projektierung des Ausbaus der nördlichen Richtungsfahrbahn von km 0,0 ( Spreewalddreieck ) bis km 34,1 (AS Cottbus – Süd) durch den VEB Autobahnbaukombinat, Betrieb Projektierung Dresden durchgeführt. Beabsichtigt war der Bau im Jahr 1978, um danach die Erneuerung der südlichen Richtungsfahrbahn vornehmen zu können.

Der Auftraggeber, das Autobahnbau-Aufsichtsamt der DDR, forderte die Instandsetzung der Bauwerke im Zuge der Autobahn mit zwei Fahrstreifen (7,50 m Breite) und einem Standstreifen (2,00 m). Die oben genannten Bauarbeiten wurden jedoch nicht realisiert

So blieb die BAB 15 bis zum Jahre 1991 bis auf ca. 3 km zwischen den Anschlussstellen Forst und Bademeusel mit nur einer Richtungsfahrbahn erhalten und damit auch die in den dreißiger Jahren geprägte ästhetische Gestaltung der Brücken insbesondere der Überführungsbauwerke im Bereich der OBK Berlin.

Die Brückenbauwerke boten sich wie folgt dar:

Bild3

  • Verkleidung der Sichtflächen der Bauwerke mit dunklen, erdfarbenen Klinkern, überwiegend im Reichsformat, vollverfugt,
  • Hervorhebung der kraftableitenden Bereiche mit hellgrauen Granitplatten (Auflagerbänke),
  • einheitliche Mittelpfeilerbreite von 1,40 – 1,45 m,
  • Anwendung senkrechter und waagerechter Begrenzungen der Unterbauten,
  • Bau gerader, waagerecht gestalteter Überbauten überwiegend in Stahlbeton und Verzicht auf Vouten,
  • einheitlich hohe Stabgeländer (90-100 cm), hellgrau; Handlauf 80/34 mm, Stab 35/20 mm.

Für Wirtschaftswegebrücken wurde die Fahrbahnbreite vereinheitlicht (4,70 m). Die architektonischen Regeln vermittelten dem Nutzer dieser Autobahn den Eindruck eines Gesamtbauwerkes. Die fehlende oder technisch unvollkommende Ausführung der Dichtung im Gesimsbereich zwischen Überbau und Flügeln an allen Brücken war Ursache für die Durchfeuchtung und Frostschäden an der Verklinkerung. Die Ablösung der Klinker zwischen Widerlagern und Flügeln wurde zum Regelschaden, ebenso wie Verfärbungen und Ausblühungen an der Verklinkerung.

Quelle: Dr.-Ing. H. Krumnow: "Beitrag zur Baugeschichte der Bundesautobahn A 15 (Spreewalddreieck – Forst)", 2004

Veranlassung zum Bau der heutigen A 15
Technische Lösungen, Brückenerneuerung ab 1991, Denkmalschutz